Meldung für Beamte und den öffentlichen Dienst in Sachsen: Lehrkräfte sollen bis zum 42. Lj. Ins Beamtenverhältnis übernommen werden

{referenz:archiv_bm_1803_sachsen}


mehr zu: Meldungen zum öffentlichen Dienst
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-sachsen.de © 2024