Sachsen: Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG): § 69 Allgemeines und Verfahren

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr. Auch für Beschäftigte des Freistaats Sachsen interessant. Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG)

 

 

Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG)

Abschnitt 3
Sonstige Bezüge
Unterabschnitt 1
Leistungsorientierte Besoldung

§ 69 Allgemeines und Verfahren

(1) Leistungsstufen und Leistungsprämien können nur im Rahmen besonderer haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt werden.

(2) Leistungsstufen oder Leistungsprämien können nicht auf Grund eines Sachverhalts gewährt werden, der bereits der Gewährung einer anderen erfolgsorientierten Leistung des Dienstherrn zugrunde liegt. Eine Leistungsstufe kann nicht in einem engen zeitlichen Zusammenhang vor der Verleihung eines Amtes mit höherem Endgrundgehalt und in den darauffolgenden zwölf Monaten gewährt werden.

(3) Die Entscheidung über die Gewährung einer Leistungsstufe oder einer Leistungsprämie trifft die zuständige oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Vor der Gewährung einer Leistungsstufe oder einer Leistungsprämie sollen die Vorgesetzten gehört werden. Die Entscheidung ist den Beamten schriftlich mitzuteilen; dabei ist die besondere Leistung im Einzelnen darzustellen.


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. Sachsen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um Dresden, Leipzig, dem wunderschönen Erzgebirge, die Sächsische Schweiz, das Vogtland und die Oberlausitz, das fantastische Schloss Moritzburg sowie das erlebnisreiche Sächsische Burgen- und Heideland. Das alles gibt es im Freistaat Sachsen zu sehen.  


mehr zu: Sächsisches Besoldungsgesetz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-sachsen.de © 2024