Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (Sächsische Beihilfeverordnung – SächsBhVO) - Übersicht -

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Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 113) wird nachstehend der Wortlaut der Sächsischen Beihilfeverordnung in der seit 24. März 2016 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1. den am 29. Oktober 2014 in Kraft getretenen Artikel 21 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530),
2. den teils am 1. November 2015, teils am 24. März 2016 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.
Dresden, den 24. August 2016

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (Sächsische Beihilfeverordnung – SächsBhVO)1

 

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 1 Anwendungsbereich und Rechtsnatur

§ 2 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 3 Konkurrenzen

§ 4 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

§ 5 Ausschluss und Beschränkung der Beihilfefähigkeit

§ 6 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen

§ 7 Aufwendungen im Ausland

§ 7a Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im Ausland

Abschnitt 2
Aufwendungen in Krankheits- und Todesfällen
Unterabschnitt 1
Ambulante ärztliche Leistungen und Heilpraktikerleistungen

§ 8 Ärztliche Leistungen

§ 9 Heilpraktikerleistungen

Unterabschnitt 2
Ambulante zahnärztliche Leistungen

§ 10 Zahnärztliche Leistungen

§ 11 Implantologische Leistungen

§ 12 Kieferorthopädische Leistungen

§ 13 (weggefallen)

§ 14 Auslagen, Material- und Laborkosten, Heil- und Kostenpläne

§ 15 Zahnärztliche Leistungen für beamtete Personen auf Widerruf

Unterabschnitt 3
Ambulante psychotherapeutische Leistungen

§ 16 Psychotherapeutische Leistungen

§ 16a Gemeinsame Vorschriften für psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie, Systemische Therapie und psychotherapeutische Akutbehandlung

§ 17 Psychoanalytisch begründete Verfahren

§ 18 Verhaltenstherapie

§ 18a Systemische Therapie

§ 19 Psychosomatische Grundversorgung

Unterabschnitt 4
Stationäre Leistungen

§ 20 Krankenhausleistungen

Unterabschnitt 5
Mittel zur Behandlung oder Linderung von Erkrankungen und Behinderungen

§ 21 Arzneimittel

§ 22 Medizinprodukte

§ 23 Hilfsmittel

§ 24 Sehhilfen

§ 25 Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel

Unterabschnitt 6
Sonstige Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung

§ 26 Heilmittel

§ 27 Komplextherapie, integrierte Versorgung und andere interdisziplinäre Leistungen

§ 28 Mobilitätstraining für Blinde

§ 29 Soziotherapie

§ 30 Häusliche Krankenpflege

§ 30a Kurzzeitkrankenpflege

§ 31 Palliativversorgung und gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

§ 31a Klinisches Krebsregister

Unterabschnitt 7
Ergänzende Leistungen

§ 32 Fahrtkosten

§ 33 Unterkunfts- und Verpflegungskosten

§ 34 Kommunikationshilfen

§ 35 Familien- und Haushaltshilfe

§ 36 Überführungskosten in Todesfällen

Abschnitt 3
Aufwendungen bei medizinischer Rehabilitation und Kuren

§ 37 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

§ 38 Voraussetzungen für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

§ 39 Kuren

Abschnitt 4
Aufwendungen zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten

§ 40 Schutzimpfungen und andere Vorsorgemaßnahmen

§ 41 Früherkennungsuntersuchungen

§ 42 Kinderuntersuchungen

§ 43 Verhütung von Zahnerkrankungen

Abschnitt 5
Aufwendungen in Geburtsfällen und anderen Fällen

§ 44 Schwangerschaft und Geburt

§ 45 Künstliche Befruchtung

§ 46 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch

§ 47 Erste Hilfe, Entseuchung, Organ-, Gewebe- und Stammzellspende

Abschnitt 6
Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 48 Dauernde Pflegebedürftigkeit

§ 48a Aufwendungen bei Pflegegrad 1

§ 49 Häusliche Pflege

§ 49a Ambulant betreute Wohngruppen

§ 49b Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen

§ 50 Teilstationäre Pflege

§ 51 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

§ 52 Kurzzeitpflege

§ 53 Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag

§ 54 Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes

§ 55 Vollstationäre Pflege

§ 56 Vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe

Abschnitt 7
Umfang der Beihilfe

§ 57 Bemessung der Beihilfe

§ 58 Begrenzung der Beihilfe

§ 59 Eigenbeteiligungen

§ 60 Selbstbehalt

§ 61 Belastungsgrenzen

Abschnitt 8
Verfahrensvorschriften

§ 62 Verfahren

§ 63 Antragsfrist

§ 64 Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 9
Übergangsvorschriften

§ 65 Übergangsvorschriften

§ 66 Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten und Dritten Pflegestärkungsgesetzes
 
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 4 Satz 2)

Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO): Anlage 1 zu § 4 Abs. 4 Satz 2 Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden >>>zum Text der Anlage 1

Anlage 2 (zu § 9)
Voraussetzungen und Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen

Anlage 3 (zu § 26 Absatz 2)
Voraussetzungen und Höchstbeträge für Heilmittel

Anlage 4 (zu § 39 Absatz 2 und 5)
Kurorteverzeichnis

Anlage 5 (zu § 41 Absatz 4)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung

Anlage 5a (zu § 41 Absatz 5)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung

Anlage 6 (zu § 44 Absatz 2)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko

Anlage 7 (zu § 45 Absatz 1)
Voraussetzungen und Höchstbeträge für Leistungen von Hebammen

Anlage 8 (zu § 62 Absatz 1)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung

Anlage 9 (zu § 62 Absatz 1)
Antrag auf Gewährung von Beihilfe

Anlage 10 (zu § 62 Absatz 1)
Kurzantrag auf Gewährung von Beihilfe


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Red 20231018

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