Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Nebentätigkeitsverordnung – SächsNTVO)

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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Nebentätigkeitsverordnung – SächsNTVO)


erlassen als Artikel 2 der Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsverordnung

Abschnitt 1
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 3 Verbot einer Nebentätigkeit

§ 4 Öffentliche Ehrenämter

§ 5 Vergütung

§ 6 Gewährung und Ablieferung von Vergütungen

§ 7 Ausnahmen vom Höchstbetrag und von der Ablieferungspflicht

§ 8 Arbeitszeit

§ 9 Erklärung über die ausgeübten Nebentätigkeiten


Abschnitt 2
Inanspruchnahme von Einrichtungen,
Personal oder Material des Dienstherrn

§ 10 Genehmigung

§ 11 Höhe des Nutzungsentgelts

§ 12 Nutzungsentgelt

§ 13 Erhebung des Nutzungsentgelts

§ 14 Nutzungsentgelt im medizinischen Bereich der Krankenhäuser und der Gesundheitsbehörde

 

Anlage (zu § 4 Satz 1)

Öffentliche Ehrenämter sind

1. die Mitgliedschaft im Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR),
2. die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des MDR,
3. der Vorsitz der Verbandsversammlung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV),
4. die Mitgliedschaft in der Landeskonferenz des OSV,
5. die Mitgliedschaft und stellvertretende Mitgliedschaft im Verbandsvorstand des OSV,
6. der Vorsitz und stellvertretender Vorsitz des Landesbeirates des OSV,
7. die Mitgliedschaft im Landesbeirat des OSV,
8. die Mitgliedschaft im Beirat der Sächsischen Aufbaubank,
9. der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz der Anteilseignerversammlung der Sachsen Finanzgruppe,
10. die Mitgliedschaft in der Anteilseignerversammlung der Sachsen Finanzgruppe und
11. die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Sachsenbank.


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Red 20231018

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