Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamten (Sächsische Beurteilungsverordnung – SächsBeurtVO): § 7 Formulare zu den dienstlichen Beurteilungen und dem Beurteilungsbeitrag

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Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamten (Sächsische Beurteilungsverordnung – SächsBeurtVO): § 7 Formulare zu den dienstlichen Beurteilungen und dem Beurteilungsbeitrag

 

§ 7 Formulare zu den dienstlichen Beurteilungen und dem Beurteilungsbeitrag

Bei der Erstellung der Probezeitbeurteilung ist der als Anlage 2, bei der Regelbeurteilung und der Anlassbeurteilung der als Anlage 3 und bei dem Beurteilungsbeitrag der als Anlage 4 vorgesehene Beurteilungsbogen zu verwenden.


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