Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Beamten im Schuldienst des Freistaates Sachsen (VwV Beurteilung Beamte Schuldienst) - Übersicht -

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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Beamten im Schuldienst des Freistaates Sachsen (VwV Beurteilung Beamte Schuldienst)

vom 12. November 2020

Aufgrund von § 93 Absatz 3 Satz 3 des Sächsischen Beamtengesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 470) geändert worden ist, wird zur Durchführung der Sächsischen Beurteilungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2018 (SächsGVBl. S. 504) für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bestimmt:

I. Anwendungsbereich

II. Ziel der dienstlichen Beurteilung

III. Beurteilungsarten

IV. Aufgabenbeschreibung

V. Bewertung der Leistungs- und Befähigungsmerkmale

VI. Zuständigkeit

VII. Beurteilungskommission

VIII. Richtwert

IX. Schriftliche Beurteilungsbeiträge

X. Geschäftsmäßige Behandlung der Beurteilung

XI. Beurteilung Schwerbehinderter

XII. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen


Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4
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Red 20231127

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