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>>>zur Übersicht der Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung (SächsEMAVO) in Sachsen
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit (Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung – SächsEMAVO): § 21 Besondere Vergütungssätze
Abschnitt 3
Übergangsbestimmungen
§ 21 Besondere Vergütungssätze
Für Beamte in Ämtern der Besoldungsgruppen C 2 bis C 4 gelten die Beträge des § 18 Abs. 1 Nr. 3.24
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Red 20231018