Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit (Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung – SächsEMAVO): § 15b Zulage für Tätigkeiten in der Sicherung

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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit (Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung – SächsEMAVO): § 15b Zulage für Tätigkeiten in der Sicherungsverwahrung

 

§ 15b Zulage für Tätigkeiten in der Sicherungsverwahrung

Eine Zulage von monatlich 100 Euro erhält, wer als Justizvollzugsbeamter in der Abteilung Sicherungsverwahrung einer Justizvollzugseinrichtung verwendet wird.


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Red 20231018



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