Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung – SächsLVO): § 23 Führungskräftefortbildung

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr. Auch für Beschäftigte des Freistaats Sachsen interessant. Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

 

>>>zur Übersicht der Sächsischen Laufbahnverordnung (SächsLVO)

 

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung – SächsLVO): § 23 Führungskräftefortbildung

 

Abschnitt 8
Fortbildung 

§ 23 Führungskräftefortbildung

(1) Beamte, die dauerhaft Aufgaben mit Führungsverantwortung wahrnehmen sollen, nehmen an einer konzeptionellen Führungskräftefortbildung (Grundlehrgang) in einem Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden mit den Themenschwerpunkten

1. Kommunikation und Gesprächsführung,
2. Mitarbeiterführung,
3. Rhetorik und
4. Verhandlungsführung
teil. Die Führungskräftefortbildung soll vor der erstmaligen Übertragung einer Aufgabe mit Führungsverantwortung beginnen.

(2) Beamte, die überwiegend oder besonders schwierige Personalführungsaufgaben wahrnehmen sollen, nehmen an einer weiterführenden Führungskräftefortbildung (Vertiefungslehrgang) in einem Umfang von mindestens 150 Unterrichtsstunden mit den Themenschwerpunkten

1. Kommunikation und Gesprächsführung,
2. Mitarbeiterführung,
3. Rhetorik,
4. Stress- und Zeitmanagement,
5. Selbstcoaching und
6. Interkulturelle Kompetenz
teil.

(3) Die oberste Dienstbehörde kann eine andere gleichwertige konzeptionelle Führungskräftequalifizierung zulassen. Sie entscheidet auch über die Anerkennung und Anrechnung absolvierter Führungskräftefortbildungen.

(4) Wechseln Beamte die Laufbahn, werden zugelassene konzeptionelle Führungskräftequalifizierungen und Entscheidungen über die Anerkennung und Anrechnung absolvierter Führungskräftefortbildungen auch für die neue Laufbahn anerkannt.


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. Sachsen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um Dresden, Leipzig, dem wunderschönen Erzgebirge, die Sächsische Schweiz, das Vogtland und die Oberlausitz, das fantastische Schloss Moritzburg sowie das erlebnisreiche Sächsische Burgen- und Heideland. Das alles gibt es im Freistaat Sachsen zu sehen.  



Red 20231018

 

 

mehr zu: Sächsische Laufbahnverordnung
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-sachsen.de © 2024