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Erschwerniszulagen für Beamte im Freistaat Sachsen
Die Einzelheiten zu den Regelung der Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit finden Sie in der Sächsischen Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung (SächsEMAVO).
Neben dem Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen werden dort auch der Umfang einer Teilzeitbeschäftigung und Rundungsregelung berücksichtigt.
Daneben sind in § 4 die Aufwandsabgeltung und allgemeine Ausschlussregelung normiert.
Weitere Details:
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
- § 5 Allgemeine Voraussetzungen
- § 6 Höhe und Berechnung der Zulage
- § 7 Weitergewährung der Zulage
- § 8 Ausschluss oder Verringerung der Zulage
- § 8a Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
Zulage für den Umgang mit Explosivstoffen
- § 11 Zulage für Tätigkeiten der Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
Zulage für Tätigkeiten als Notfallsanitäter11
- § 11a Zulage für Notfallsanitäter im rettungsdienstlichen Notfalleinsatz
Zulagen in festen Monatsbeträgen
- § 12 Entstehung des Anspruchs
- § 13 Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
- § 14 Zulage für besondere polizeiliche Organisationseinheiten
- § 15 Zulage für besondere polizeiliche Einsätze
- § 15a Zulage für Lehrkräfte an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
- § 15b Zulage für Tätigkeiten in der Sicherungsverwahrung
- § 15c Zulage für Observationskräfte beim Landesamt für Verfassungsschutz
- § 16 Bereiche mit vergütungsfähiger Mehrarbeit
- § 17 Allgemeine Voraussetzungen
Höhe und Berechnung der Vergütung
- § 18 Höhe der Vergütung
- § 19 Höhe der Vergütung bei Teilzeitbeschäftigung
- § 20 Ermittlung der Mehrarbeitsstunden
Übergangsbestimmungen
- § 21 Besondere Vergütungssätze
Zur aktuellen Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit geht es hier >>>Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung – SächsEMAVO