BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Freistaats Sachsen).. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden
|
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Freistaats Sachsen geeignet: Themen der ücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld im öff. Dienst, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öff. Dienst. und Berufseinstieg im öff. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Aktuelles aus Sachsen
Besoldungsstrukturreform: Kein Missbrauch der Reform für Besoldungskürzungen!
Sachsen plant eine Reform der Besoldungsstruktur, weil die Besoldungsstruktur in einer Schieflage ist.
Bericht vom Gespräch SMF und DGB: Widersprüche Alimentation und Besoldungsstrukturreform. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen und die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst haben sich am 27. März 2025 über die eingelegten Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation und das weitere Verfahren bei der geplanten Besoldungsstrukturreform ausgetauscht. Hier finden Sie Ergebnisse und weitere Informationen.
Zu den vielen Unwuchten im sächsischen Besoldungssystem gehört u.a. die schlechtere Bezahlung von jungen Beamtinnen und Beamten im Bundesvergleich wie auch jüngst der DGB-Besoldungsreport 2025 gezeigt hat (siehe Grafik auf der nächsten Seite am Beispiel der Besoldungsgruppe A7). Der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestabstand zur Grundsicherung ist akut gefährdet, auch weil die sächsische Besoldung gerade in der Eingangsstufe im Ländervergleich ziemlich schlecht dasteht.
Dies hat auch der Landtag erkannt. Er hat die Staatsregierung 2023 in einem Entschließungsantrag einstimmig aufgefordert, bis spätestens 30. Juni 2025 einen Vorschlag zur grundlegenden Reform des Besoldungssystems vorzulegen: „Die Staatsregierung wird ersucht, bis spätestens 30. Juni 2025 unter Einbeziehung der Gewerkschaften, Berufsverbände sowie der kommunalen Ebene einen Vorschlag zur grundlegenden Reform des Besoldungssystems, insbesondere der Besoldungsordnung A, vorzulegen…“
Die Berufsverbände und Gewerkschaften wurden aufgefordert, Vorschläge für eine Reform des Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts einzureichen. Der DGB Sachsen hat sich im Januar 2024 dazu detailliert geäußert.
In dem Schreiben an den Sächsischen Staatsminister der Finanzen haben wir folgende Mindestanforderungen des Besoldungsrechts formuliert.
Es soll:
aufgabenbezogen sein
einen Rechtsanspruch begründen
die Familie/Angehörigen absichern
leistungsgerecht sein
Besonderheiten (der Stelle bzw. der Person) berücksichtigen
den Verwaltungsaufwand minimieren
attraktiv für neue Bewerber*innen sein
mit Bund & anderen Ländern kompatibel sein.
Kurz vor den Landtagswahlen in Sachsen gab es dann eine erste „Wasserstandsmeldung“ aus dem Finanzministerium. In einem Bericht vom 5. September 2024 an den Landtag wurden die Themen umrissen.
Das Finanzministerium möchte folgende Themen bearbeiten:
Streichung der Absenkung der Besoldung wegen Beibehaltung des Buß- und Bettages als Feiertag in Sachsen, Überarbeitung der Grundgehaltstabellen A und R (Eingangsstufen, Abstände zwischen den Besoldungsgruppen), Überarbeitung des gesamten Zulagenkatalogs sowie der Erschwerniszulagen und Mehrarbeitsvergütung, attraktivere Ausgestaltung der Anwärterbezüge, Verbesserungen bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen z. B. durch Erklärung der Ruhegehaltfähigkeit aller Stellenzulagen bzw. bei den ruhgehaltfähigen Dienstzeiten durch Aufhebung von Begrenzungen, Vereinfachung der Regelungen zu den kinder- und pflegebezogenen Zuschlägen, Verbesserungen in der Dienstunfallfürsorge, Schaffung eines modernen Hinterbliebenenbegriffs, Ausbau der digitalen Auskunftserteilung über eine zukünftige Versorgung und die Schaffung von Anreizen zur Personalbindung thematisiert (z. B. Zuschläge, Neugestaltung der Versorgungsabschläge).
Aus Sicht des DGB Sachsen darf es nicht nur um (durchaus wichtige) Detailfragen gehen, sondern wir brauchen eine grundlegend überarbeitete und zukunftsweisende Besoldungsstruktur.
Der DGB Sachsen betont, dass in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz ausdrücklich ein Auftrag zur Fortentwicklung des Beamtenrechts besteht: „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.“
Insbesondere die gestiegenen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Alimentation verbieten ein „Weiter so“. Beamtinnen und Beamten (und der gewerkschaftliche Rechtsschutz) dürfen nicht in die „Endlosschleifen“ von gerichtlichen Auseinandersetzungen und „Reparaturgesetzen“ getrieben werden.
Seitens des DGB Sachsen ist geplant, die Besoldung nicht nur an das Amt im statusrechtlichen Sinne anzuknüpfen, sondern auch an die tatsächlich auszuübende Funktion (Dienstposten).
In der DGB Bezirkskommission Beamtinnen und Beamte im Januar 2025 wurde verabredet, dass das Besoldungssystem in die Richtung einer „Tarifautomatik“ fortzuentwickeln sei, um den künstlich niedrig gehaltenen Dienstpostenbewertungen einen Riegel vorzuschieben.
Wie geht es weiter?
Der Zeitplan des Finanzministeriums sieht vor, dass bis zum ersten Quartal 2025 alle Stellungnahmen aufbereitet und in einem Eckpunktepapier zusammengefasst werden, welches mit den Ressorts und anschließend mit den beteiligten Organisationen erörtert werden soll. Spätestens bis zum 30. Juni 2025 soll es dem Sächsischen Landtag übersandt werden.
Ein ambitioniertes Vorhaben, auch angesichts der schwierigen Mehrheitsverhältnisse im Sächsischen Landtag.
Für den DGB Sachsen ist klar: Wir wollen eine Strukturreform und kein „Reförmchen“.
>>>hier zum Download eines Infoblatts:
Quelle: Website des DGB Sachsen 17.03.2025